Kfz-SteuerAm 01.07.2009 ist die neue emissionsbezogene Kfz-Steuer in Kraft getreten. Die Jahressteuer, für ab dem 01.07.2009 erstmalig zugelassene Pkw, besteht nun aus zwei Komponenten. Der erste Teil, der Sockelbetrag, ist anhängig von Antriebsart und Hubraumgröße und der zweite Teil errechnet sich aus dem CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer. Der CO2-Freibetrag, der für den zweiten Teil wichtig ist, gilt bis 2011 für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 g/km, ab 2012 für Pkw mit 110 g/km und ab 2014 für Pkw mit 95 g/km. Für bestehende Fahrzeuge gilt weiterhin das alte Kraftfahrzeugsteuerrecht. Bei Fahrzeugen, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 zugelassen worden sind, prüft das Finanzamt von sich aus, ob die neue oder alte Kfz-Steuer günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest. Hubraumbezogener Sockelbetrag: 2,00 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum für Otto-Motoren - dazu zählen auch Erdgasfahrzeuge - und 9,50 EUR je angefangene 100 cm³ Hubraum für Diesel-Motoren. Ökologische Komponente: Für jedes Gramm pro Kilometer,
das über dem von der EU vorgegebenen CO2-Ausstoß liegt,
fallen 2,00 EUR an.
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